Kundeninformation „Mietwagengenehmigung“

CEO-2013Die oft übersehene „Mietwagengenehmigung“ zur Konzessionierung einzelner Fahrzeuge ist Vorschrift.

Norbert Moschkau, Geschäftsführer von VIP-Shuttle.de, kennt das heikle Thema “Genehmigung und Konzessionen” aus jahrelanger Praxis: "Manche Agenturen schenken diesem Punkt zu wenig Aufmerksamkeit, obwohl er entscheidend zum Erfolg einer Veranstaltung beiträgt. Dafür muß der Unternehmer seine persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und ausreichendes Eigenkapital nachweisen. Unabdingbar ist zudem die sprichwörtliche weiße Weste."

 

Denn die Genehmigungsbehörde möchte:

• das polizeiliche Führungszeugnis

• die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Insolvenzgericht, der Krankenkasse, des Finanzamtes, des Kassen- & Steueramtes und der Berufsgenossenschaft

• Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, dem Verkehrszentralregister und der Schuldnerkartei vorgelegt bekommen.


Zusätzlich wird die „Unternehmerprüfung für Personenverkehr“ der IHK mit den Inhalten:

• Steuerliche Grundlagen

• PBefG & BoKraft & Berufsbezogenes Recht

• Betriebswirtschaft & Kostenkalkulation

• Technische Normen und technischer Betrieb

• Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz

• Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

vorausgesetzt.


Nicht zuletzt muß jeder einzelne Fahrer einen gültigen Personenbeförderungsschein besitzen, der nur durch das Absolvieren einer amtsärztlichen Untersuchung erworben werden kann, welche die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und insbesondere die Sehkraft testet. Die einhellige Ansicht, kostenlos zur Verfügung gestellte Shuttles für Veranstaltungen wären keine gewerbliche Personenbeförderung, da der Fahrgast ja gar nicht dafür bezahlt, ist rechtlich nicht haltbar!

Verstärkt überprüfen die Straßenverkehrsämter die ordnungsgemäße Anmeldung sog. Event-Shuttles mit Hilfe Ihres Aussendienstes bei den Ordnungsämtern vor Ort. Nicht selten werden nicht genehmigte Fahrdienste noch während der Veranstaltung still gelegt. Eine Situation, die für den Veranstalter, den Fahrdienst und den Automobilhersteller an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist.

Es gibt bereits Fälle, wo hohe Geldbußen gegen Unternehmen verhängt wurden, die Fahrzeuge geliehen oder gestellt bekamen und mit Hilfe von günstigen Aushilfskräften ohne jegliche Mietwagen-Genehmigung oder Personen-Beförderungsschein Shuttles durchgeführt haben.